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Geht es um eine Neuerteilung oder eine Verlängerung?

Für den Umgang, den Verkehr und das Verbringen von explosivgefährlichen Stoffen (z. B. Schwarz-, Nitrocellulose- oder Böllerpulver) im nichtgewerblichen Bereich, für z. B. Vorderlader- und Böllerschützen oder zum Wiederladen von Patronen, ist eine Erlaubnis erforderlich.

Diese Erlaubnis kann für Personen über 21 Jahren bei Nachweis vorhandener Fachkunde (Lehrgang mit Prüfung), persönlicher Zuverlässigkeit und nachgewiesenem Bedürfnis erteilt werden.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Waffenbehörde
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Tel.: 0661 115

 

Wir bieten Ihnen, ...

um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

Öffnungszeiten:
nur nach Terminvereinbarung

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Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de