Jäger sind berechtigt eine Langwaffe zu erwerben, ohne dass vorab eine Erwerbsberechtigung ausgestellt werden muss. Die Waffe muss allerdings innerhalb von 14 Tagen nach dem Erwerb in die Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen werden.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Waffenbehörde
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel.: 0661 115
Wir bieten Ihnen, ...
um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
nur nach Terminvereinbarung