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Der Verlängerungsantrag kann entweder

  • beim Bürgerservice abgegeben werden oder
  • per Post direkt an die Jagdbehörde geschickt werden

 

Benötigte Unterlagen:

  • ausgefüllter Antrag
  • Bestätigung der Jagdhaftpflicht im Original (muss für die Dauer des beantragten Zeitraums gültig sein) 
  • Personalausweiskopie
  • evtl. Lichtbild (nur wenn ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss, weil alter voll ist)

Wegen der Zuverlässigkeitsprüfung muss der Jagdschein zuerst noch nicht vorgelegt werden. Erst wenn die Zuverlässigkeitsprüfung positiv ist, wird der Antragsteller mit dem Jagdschein vorgeladen.

(Bitte nachfragen, ob der Jagdschein gegen Portogebühren i. H. v. 3,45 € zugesandt werden soll oder eine Abholung beim Bürgerservice erfolgt. Zur Abholung erhält der Antragsteller eine schriftliche Vorladung. Bei der Abholung muss auch die Gebühr bezahlt werden.)

Antrag nicht mit der Hauspost an die Waffenbehörde senden!

 

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Waffenbehörde
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Tel.: 0661 115

 

Wir bieten Ihnen, ...

um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

Öffnungszeiten:
nur nach Terminvereinbarung

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Landratsamt Fulda

Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de