Landkreis Fulda
- Gewerberecht -
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Telefon: (0661) 6006 – 0
Fax: (0661) 6006 – 1390
E-Mail: ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de
Bewachungsunternehmen
Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis (§ 34 a GewO):
- Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
- Personenschutz
- Objektschutz
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis
- Nachweis Haftpflichtversicherung
- Unterrichtungs- oder Sachkundenachweis IHK
- Bescheinigung in Steuersachen des für den Wohnsitz des Antragsstellers / Betriebssitz bei Personen- und Kapitalgesellschaften zuständige Finanzamtes
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
- Bescheinigung über die Insolvenzfreiheit
- Negativauskunft aus dem Vollstreckungsportal
- Handelsregisterauszug bei Personen- oder Kapitalgesellschaften
- Muster der Dienstausweise, Dienstbekleidung, Allgemeine Dienstanweisung
Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis richtet sich nach dem Einzelfall und liegt zwischen 330,00 Euro - 1.850,00 Euro.
FRAGEN? WIR HELFEN GERNE WEITER!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Gewerbe
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1390
E-Mail: ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch, Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr