Landkreis Fulda App

Jagdkurse im Landkreis Fulda

Nach § 15 des Bundesjagdgesetzes ist die erste Erteilung eines Jagdscheines davon abhängig zu machen, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Gesetzes, also in der Bundesrepublik Deutschland, eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung besteht. Der Bewerber muss in der Prüfung ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebs, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen), der Führung von Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, und im Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht nachweisen.

In Hessen ist die Zulassung zur Jägerprüfung insbesondere vom Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig zu machen. Im Landkreis Fulda bieten die beiden Jagdvereine

solche Jungjägerkurse an. Nähere Einzelheiten erfahren Sie auf den Internetseiten dieser beiden Jagdvereine.

Zu Beginn der Lehrgänge erhalten Sie von den Ausbildern auch Informationen darüber, wann die Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung an die untere Jagdbehörde beim Kreisausschuss des Landkreises Fulda zu richten sind, welche Gebühr zu entrichten ist und welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind.

FRAGEN? WIR HELFEN GERNE WEITER!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Fachdienst Kommunalaufsicht, Wahlen und Gefahrenabwehr
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Fax: 0661 6006-1390
E-Mail: ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de

Bürgerservice:

Erreichbarkeit:
montags bis freitags 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Telefon: 0661 115 oder 0661 6006-0

Wir bearbeiten Ihre Anliegen nach telefonischer Terminvereinbarung.

Bitte wenden Sie sich hierzu an den Bürgerservice.

Darüberhinaus können Sie zu den vorgenannten Zeiten beim Bürgerservice angeforderte Unterlagen oder Antragsformulare abgeben.

Weiterhin können fertiggestellte Erlaubnisse nach einer Mitteilung meinerseits dort abgeholt werden.

WEITERE SERVICE SEITEN für alle Mitbürger(innen)

Zum Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt

Zum Pflegestützpunkt >

Dext-Fachstelle

Dext-Fachstelle

Zur Dext-Fachstelle >

Landratsamt Fulda

Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de