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Allgemeines

Im Falle einer Erkrankung benötigen Asylbewerber einen Krankenschein. Diesen erhalten sie zu Beginn des jeweiligen Quartals von der Krankenhilfe des Fachdienstes Zuwanderung oder von dem Hausmeister der jeweiligen Unterkunft. Für eine zahnärztliche Behandlung muss gesondert von der Krankenhilfe ein Zahnbehandlungsschein ausgestellt werden. Überweisungen zum Facharzt sowie Krankenhauseinweisungen bedürfen – abgesehen von Notfällen – der vorherigen Zustimmung der Krankenhilfe.

Nach § 4 AsylbLG werden Behandlungskosten übernommen, sofern die Behandlung wegen akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen erforderlich ist. Die Krankenhilfe stellt die ärztliche und zahnärztliche Grundversorgung, einschließlich der amtlichen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen, insbesondere bei Kindern sicher. Darüber hinausgehende Behandlungs- und Verordnungsmaßnahmen (z. B. Heil- und Hilfsmittel, Brillenverordnungen) bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die Krankenhilfe. Bei Brillenverordnungen richtet sich die Krankenhilfe nach den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Der Anspruchsberechtigte hat vor Beginn der Behandlung dem Arzt einen gültigen Behandlungsschein vorzulegen. Sofern dies nicht geschieht, ist er/sie – abgesehen von akuten Notfällen – zunächst an die zuständige Krankenhilfe zu verweisen.

Bei einem Aufenthalt in Deutschland von insgesamt 18 Monaten ohne rechtsmissbräuchliche Verlängerung des Aufenthalts besteht ein Anspruch auf Krankenversicherung nach § 264 SGB V (unechte Krankenversicherung) aufgrund des Leistungsanspruches nach § 2 AsylbLG. Die betroffenen Personen erhalten durch den Fachdienst Zuwanderung ein Anschreiben bezüglich der Krankenkassenwahl. Diesem Schreiben ist ein Anlagebogen mit der Krankenkassenwahl beigefügt, der vom Hilfeempfänger auszufüllen ist. Der Fragebogen ist innerhalb der gesetzten Frist beim Fachdienst Zuwanderung vorzulegen. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls durch den Fachdienst Zuwanderung.

Bei Arztbesuchen kann zur Überwindung der Sprachbarriere das tipdoc-Gesundheitsheft hilfreich sein.

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