Wohnraum für Flüchtlinge anbieten
Asylsuchende werden im Landkreis Fulda vom Fachdienst Zuwanderung zunächst in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Privaten Wohnraum dürfen Asylsuchende und Flüchtlinge erst dann anmieten, wenn das Bleiberecht und der Status gesichert sind.
Während bei den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreis Fulda Mieter der Unterkünfte ist, ist bei der Anmietung von Privatwohnungen nicht der Landkreis sondern der Hilfesuchende selbst Ihr Vertragspartner. Sofern dem Landkreis Fulda Privatwohnungen angeboten oder empfohlen werden, kann der Landkreis Fulda daher auch nur als Vermittler auftreten.
Angebote von privaten Wohnungen können über das folgende Kontaktformular an den Landkreis Fulda verschickt werden:
Private Wohnungen anbieten
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Kontakt:
Landkreis Fulda - Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9 (Eingang Kurfürstenstraße)
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-8888
E-Mail: Zuwanderung(at)landkreis-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 18.00 Uhr