Landkreis Fulda App

denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtige Maßnahmen

Einzelkulturdenkmäler (KD) gemäß Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
Jegliche Maßnahmen im Inneren des Hauses und am äußeren Erscheinungsbild sind nach Hessischem Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig.

Dazu können gehören die Reparatur sowie die Erneuerung von z.B.

  • Fenstern, Innen- und Außentüren, Tore, Innen- und Außenklappläden,
  • Lambrien, Fliesen, Tapeten, andere Wandverkleidungen, Ausmalungen, Gemälde, Inschriften, Stuck, Böden, Bodenbeläge,
  • technische Ausstattungen wie z.B. historische Heizungsanlagen,
  • Arbeiten an der Fassade oder am Fachwerk (Verputz und Anstrich, Verkleidungen),
  • Dachkonstruktion, Dachform, Dachdeckung, Ausbildung von Ortgang und Traufe, Gauben
  • Veränderung des Gebäudegrundrisses etc.

 

Gesamtanlagen (GA), Kulturdenkmäler gemäß Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
Alle Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild sind nach HDSchG genehmigungspflichtig.

Dazu können gehören die Reparatur sowie die Erneuerung von z.B.

  • Fenstern, Außentüren, Klappläden,
  • Arbeiten an der Fassade oder am Fachwerk (Verputz, Dämmung und Anstrich),
  • Dachform, Dachdeckung, Ausbildung von Ortgang und Traufe, Gauben, Anbauten etc.

Umgebungsschutz gemäß Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)

Wer in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, benötigt eine Denkmalschutzrechtliche Genehmigung, wenn sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann.
Bei Unklarheiten ist rechtzeitig in der Planungsphase (vor Ausführungsbeginn) die Untere Denkmalschutzbehörde zu kontaktieren.

FRAGEN? WIR HELFEN GERNE WEITER!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Fachdienst Bauen und Wohnen
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-70 77
E-Mail:   bauaufsicht(at)landkreis-fulda.de

Wir bieten Ihnen, ...

um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch, Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:30 Uhr - 18:00 Uhr

WEITERE SERVICE SEITEN für alle Mitbürger(innen)

Zum Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt

Zum Pflegestützpunkt >

Dext-Fachstelle

Dext-Fachstelle

Zur Dext-Fachstelle >

Landratsamt Fulda

Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de